Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Familienzentrum St. Martin Benninghausen
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Rechte

In unserem Haus sind die Rechte der Kinder in einer Kindergartenverfassung festgeschrieben. Zur Einhaltung dieser Rechte dienen verschiedene Gremien. Kinder haben zum Beispiel das Recht,

  • nein sagen zu dürfen,
  • sich zurück zu ziehen,
  • gleichwürdig behandelt zu werden,
  • Fehler zu machen,
  • auf Langeweile,
  • auf eigene Erfahrungen und auf eigenes Lerntempo
  • mit zu entscheiden.

Sie entscheiden,

  • ob und was sie spielen,
  • wo und mit wem sie spielen,
  • wer sie wickelt,
  • ob und wie viel sie essen.